REUTTER GMBH SACHVERSTÄNDIGENBÜRO

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HONORAR

Wie wird das Honorar berechnet?

Das Honorar für die Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken richtet sich in der Regel nach § 34 HOAI.

Darüber hinaus kann im Rahmen von gutachterlichen Stellungnahmen eine Honorarpauschale für bestimmte abgegrenzte Aufgabenstellungen vereinbart werden.

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Beschreiben Sie uns Ihr zu bewertendes Objekt und wir melden uns bei Ihnen. Wir arbeiten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (§ 34 HOAI)

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Tel.: 0 73 81 . 93 46 20

Fax: 0 73 81 . 93 46 29 9

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