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IMMOBILIENBEWERTUNG
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HONORAR
Wie wird das Honorar berechnet?
Das Honorar für die Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken richtet sich in der Regel nach § 34 HOAI.
Darüber hinaus kann im Rahmen von gutachterlichen Stellungnahmen eine Honorarpauschale für bestimmte abgegrenzte Aufgabenstellungen vereinbart werden.
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Beschreiben Sie uns Ihr zu bewertendes Objekt und wir melden uns bei Ihnen. Wir arbeiten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (§ 34 HOAI)
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